Links überspringen

AGB

§ 1 ALLGEMEINES

1. Die Veranstaltungen Queerfeld Party, Queerfeld Festival oder Summer Pride Festival (nachfolgend “Event“ genannt) sind Musik-/Entertainment Veranstaltungen. Sie bestehen aus einem Musik- und Unterhaltungsprogramm.

2. Anbieterin der Website und Veranstalterin des Events ist:

PTO Media GmbH (Veranstalterin)
Jägerhofstraße 31-32
40479 Düsseldorf

Vertreten durch die Geschäftsführer: Lars Tönsfeuerborn, Lukas Holmer

Telefon: 0151 20157776
E-Mail: info@ptomedia.de
www.ptomedia.de

Sitz Düsseldorf
Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf • HRB 96437

3. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Teilnehmer*innen des Events (nachfolgend “Besucher*innen“ genannt) und der vorgenannten Veranstalterin. Hinsichtlich des Ticketverkaufs sind ergänzend noch die AGB von “ Rausgegangen GmbH“ zu berücksichtigen (im Einzelnen siehe unten unter § 2 Nr. 3).

4. Teilweise werden die Veranstaltungen in Kooperation mit diversen Kölner Veranstaltungsorten durchgeführt (nachfolgend “Kooperationspartner*innen“ genannt). Besucher*innen verpflichten sich, sich nach den in dem jeweiligen Veranstaltungsort geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, Hausordnungen sowie insbesondere den Weisungen des dortigen Sicherheitspersonals zu richten.

§ 2 PROGRAMM, NAHVERKEHR, TICKETPARTNER*IN, MINDESTALTER, COVID und HYGIENEKONZEPT, TICKETS,

1. Programm

Die einzelnen Events sowie Veranstaltungsorte entnehmt Ihr bitte dieser Homepage. Bitte beachtet kurzfristige Änderungen und Ankündigungen auf unserer Homepage sowie der Website vom jeweiligen Veranstaltungsort. Die Darstellung der verschiedenen Veranstaltungen auf unserer Homepage bzw. in unserem Shop bei “Rausgegangen GmbH“ stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar. Es ist freibleibend und unverbindlich.

2. Nahverkehr

Die Event-Tickets berechtigen nicht zur kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs.

3. Ticketpartner*in

Die Event-Tickets sind über unseren Ticketpartner*in “Rausgegangen GmbH“ erhältlich, der für uns (in unserem Namen und auf unsere Rechnung) den Vorverkauf durchführt. Rechte und Pflichten aus dem Ticketkauf- bzw. Besuchervertrag entstehen mithin ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer*in (und späteren Besucher*in) einerseits und des Events als Veranstalterin andererseits.

“Rausgegangen GmbH“ ist von uns ermächtigt, Rechnungen und Gutschriften in unserem Namen und in unserem Auftrag auszustellen. “Rausgegangen“ wird betrieben von:

Rausgegangen GmbH
Sitz: Ehrenfeldgürtel 82-86, 50823 Köln
Registergericht: Köln, HRB 82543 B
Geschäftsführer: Björn Kutzner, Tim Betzin

Wir verlinken von unserer Website sowie im Rahmen sonstiger Marketingmaßnahmen auf die Ticketshops von “Rausgegangen“. Dort findet Ihr auch alle Ticketpreise.

Bitte beachtet insbesondere: Bei dem Kauf einer Eintrittskarte für einen bestimmten Zeitpunkt bzw. Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. “Rausgegangen“ behält sich ferner für den jeweiligen Einzelfall vor, die Bestellung nicht anzunehmen, wenn eine gewisse Anzahl an bestellten Tickets überschritten wird, um zu vermeiden, dass Tickets in großen Mengen eingekauft und dann weiterverkauft werden.

Es gelten hinsichtlich des Kartenvorverkaufs, neben diesen AGB, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von “Rausgegangen GmbH“, abrufbar unter https://t.rausgegangen.de/agb. Zu dem Rangverhältnis gilt: Bei sich wiedersprechenden Bestimmungen gelten diese AGB des Events vorrangig, ergänzende AGB von “ Rausgegangen GmbH“ finden jedoch immer Anwendung.

4. Mindestalter

Besucher*innen des Events müssen wenigstens 16 Jahre alt sein.

5. Covid- Sonderregelungen, Hygienekonzept

Wir planen das Event als Präsenzveranstaltung mit unseren Besuchern*innen. Aufgrund der Unwägbarkeiten und der unvorhersehbaren Entwicklung der Pandemie, wissen wir leider nicht, wie sich das Pandemiegeschehen zum Zeitpunkt der Durchführung entwickeln wird. Wir müssen uns daher pandemiebedingte Änderungen und Anpassungen vorbehalten (bspw. zusätzlicher tagesaktueller Schnell- oder PCR- Test, Datenangaben zur Kontaktdatenverfolgung bis zur vollständigen Absage). Bei allem haben wir Eure Sicherheit sowie die Sicherheit unserer Künstler*innen und Speaker*innen im Blick. Bitte informiert Euch zusätzlich über die zum Zeitpunkt der Durchführung des Events geltenden offiziellen Regelungen und folgt den Empfehlungen. Nachfolgende Differenzierungen haben wir uns, neben den gesundheitlichen Aspekten, unter dem Aspekt der Zumutbarkeit überlegt.

Mit dem Stand heute können insbesondere folgende Situationen und Änderungen mit den nachfolgenden Konsequenzen eintreten:

a. Absage/Abbruch des Events oder teilweise Einschränkung (bspw. nur Outdoor-Veranstaltungen) aufgrund behördlicher Anordnungen:

Teilweise Rückerstattung des Ticketpreises seitens Events, keine weiteren Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche (bspw. Reise- und Unterkunftskosten) gegenüber des Events.

b. Weitere seitens des Events geforderten Zugangsbeschränkungen, die bspw. den Ticketkauf- sowie den Besuchervertrag unberührt lassen: Maskenpflicht, Abstandregelungen, weitere behördliche Begrenzung der Besucheranzahl einer Location, tagesaktueller offizieller Schnelltest (kein Selbsttest), veranstalterseitig angebotener Test vor Ort, kostenfreier PCR- Test. Vorgenannte Zugangsbeschränkungen führen zu keinen Schadensersatz- oder Erstattungsansprüchen gegenüber des Events.

c. Weitere Zugangsbeschränkungen, die beispielhaft den Ticketkauf- sowie den Besuchervertrag betreffen und zu einer Rückabwicklung führen: Kostenpflichtiger PCR- Test, nur noch geimpfte oder geboosterte Besucher haben Zutritt (geboostert: nur soweit keine ausreichende Zeit und Impfkapazität zur Boosterimpfung mehr besteht). Neben der Rückerstattung des Ticketpreises bestehen keine weiteren Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche gegenüber des Events.

d. Klarstellend wird festgehalten: Soweit eine Ausnahmegenehmigung vorliegt (z.B. ein Besucher*in kann beispielsweise nicht geimpft werden und besitzt darüber eine ärztliche Bescheinigung), wird ein adäquater Zutritt nach dem dann geltenden Recht ermöglicht, wobei wir uns dann auch vorbehalten, dass der betreffende Besucher*in, zu einem milderen Mittel greift (bspw. dem Tragen einer FFP2- Maske). Klarstellend wir weiter festgehalten, dass Locations auch unterschiedliche Regelungen aus ihrem Hausrecht bestimmen können, die unter die oben genannten zumutbaren Zulassungsbeschränken fallen (bspw. generelle Pflicht, eine FFP2- Maske zu tragen).

Daneben gelten die allgemeinen Bestimmungen zum Einlass unter § 3 und zu Veränderungen unter § 5.

6. Tickets:

Ihr könnt für das Event für einzelne Tickets erwerben, welche sich von Uhrzeit und Zugang unterscheiden.

(1) Einzeltickets

Einzeltickets gewähren Euch Zutritt zum Event Hauptprogramms des kompletten Tages. Explizit ausgewiesene Einzelveranstaltungen wie z.B. die Aftershow-Party sind hier ausgenommen.

(2) Bundle Tickets

Bundle Tickets gewähren Euch Zutritt zum Event Hauptprogramms des kompletten Tages sowie die Aftershow-Party, welche in Kooperation mit lokalen Veranstalter:innen durchgeführt werden. Die PTO Media UG ist bei der Aftershow-Party also keine Veranstalterin.

 

§ 3 EINLASS, EINLASSKONTROLLE, KAPAZITÄTSBEGRENZUNG

Neben den unter § 2 Nr. 5 geregelten COVID- Sonderregelungen und unserem Hygienekonzept gilt für alle Veranstaltungen im Rahmen des Events:

Der Einlass zu einer Veranstaltung des Events ist nur mit Vorzeigen eines für die Veranstaltung passenden Bändchens – bzw. Einzeltickets möglich, welches am Eingang vorzuzeigen ist. Das Bändchen ist um das Handgelenk zu tragen. Mit dem Eintausch des Tickets, bzw., dem Ablösen des Bändchens, verliert die Eintrittskarte / das Bändchen ihre/seine Gültigkeit. Im Falle des Verlustes eines Bändchens oder einer Eintrittskarte wendet Euch bitte an info@queerfeld.de 

Es wird darauf hingewiesen, dass die räumlichen Kapazitäten der Veranstaltungsorte begrenzt sind. Es empfiehlt sich ein rechtzeitiges und frühzeitiges Erscheinen, wenn man Eintritt erhalten möchte.

Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Veranstalterin ist bei verweigertem Zutritt aufgrund des Erreichens der Kapazitätsgrenze ausgeschlossen. Ein Zugang ist jedoch dann wieder möglich, wenn ausreichend Personen den Veranstaltungsort verlassen.

Bei dem Einlass zu einem Veranstaltungsort erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Ggf. darf der Besucher*in nur eine bestimmte Taschengröße (z.B. max. DINA4) in den Veranstaltungsort reinnehmen, entsprechende Begrenzungen werden spätestens am Veranstaltungstag auf unsere Homepage und/ oder die des Veranstaltungsortes bekannt gegeben. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Einlass zu einer Veranstaltung zu verweigern, sollte der Besucher*in dazu aus wichtigem Grund Anlass geben. Als wichtiger Grund gilt neben den unter § 2 Nr. 5 näher bestimmten Gründen im Zusammenhang mit der Pandemie und den Kontrollen, insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers*in, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung und/ oder Einstellung dessen, das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (im Einzelnen unter § 8 aufgeführt). Als wichtiger Grund gilt weiter das unerlaubte Mitführen von Aufzeichnungsgeräten für Ton/Bildtonaufnahmen (siehe § 9). Auch bei Verletzung des Jugendschutzes (siehe nachfolgend unter § 4) kann der Einlass verweigert werden, im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden.

Die nachfolgenden Vorschriften der §§ 4, 6, 7, 8, 9 und 11 gelten, soweit der Kooperationspartner*in der betreffenden Veranstaltungslocation dies nicht abweichend oder ergänzend regelt.

 

§ 4 JUGENDSCHUTZ

Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren (unter 18 Jahren) müssen um 24.00 Uhr den jeweiligen Veranstaltungsort verlassen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/.

 

§ 5 ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG

Sollte das Event im Ganzen, oder einzelne Programmpunkte, noch vor Beginn abgesagt werden, haben die Besucher*innen einen Anspruch auf eine Erstattung des jeweiligen Ticketpreises gegenüber der Veranstalterin. Eine Rückgabe des Tickets, verbunden mit der Erstattung des Ticketpreises bei Absage einer Veranstaltung, führt “Rausgegangen GmbH“ in unserem Namen und auf unsere Rechnung die Rückerstattung durch. Anfallende Stornierungskosten sind von den jeweiligen Besucher*innen zu tragen. Die Vorverkaufsgebühr wird nicht erstattet. Sollte das Event durch Gründen von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen (mit Ausnahme von Covid 19, siehe oben Sonderregelungen), besteht für die Besucher*innen kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz es sei denn, der Veranstalterin kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

Die Veranstalterin behält sich das Recht auf Änderungen bezüglich des Ortes, der Zeit und dem Programm des Events vor, solange sich diese in einem für den Besucher*in zumutbarem Rahmen bewegen. Verspätungen des Programms sind von dem Besucher*in hinzunehmen. Änderungen werden seitens der Veranstalterin so schnell wie möglich bekannt gegeben.

Besetzungs- und Programmänderungen führen grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Besuchers. Es besteht kein Sitzplatzanspruch.

 

§ 6 LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ

Wir weisen darauf hin, dass bei den einzelnen Veranstaltungen aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Die Veranstalterin trägt Sorge durch Auswahl des geeigneten Veranstaltungsortes, die technische Ausstattung sowie die Begrenzung der Lautstärke, dass keine dauerhaften Hör- oder Gesundheitsschäden entstehen. Es wird jedoch unabhängig davon empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden.

 

§ 7 HAUSRECHT, VERBOTE

Während Events wird das Hausrecht von Veranstalterin, bzw., von den Kooperationspartnern*innen ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten. Dem Besucher*in sind gewerbsmäßige Handlungen während einer Veranstaltung verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit der Veranstalterin abgestimmt. Pogen, stage -diving, crowd -surfing und das Klettern auf Bühnen oder ähnliches ist verboten. Das Mitbringen von Tieren in einen Veranstaltungsort ist verboten. Vergehen oder Straftaten sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Sollte ein Besucher*in gegen vorbenannte Verbote (sowie nachfolgend §§ 8 und 9) verstoßen, kann ein Verweis von einem Veranstaltungsort erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind dann ausgeschlossen.

 

§ 8 GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL, GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE

Getränke werden bei den jeweiligen Veranstaltungen kostenpflichtig ausgegeben.

Dosen, Plastikflaschen, Glasbehälter jeder Art, sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen oder Lebensmittel, Fackeln, Pyrotechnik, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen sind grundsätzlich verboten. Davon Ausgenommen ist eine original-verpackte, geschlossene Wasserflasche pro Person.

 

§ 9 FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE

Das Fotografieren mit professionellen Spiegelreflex-Kameras bei einer Veranstaltung ist generell verboten. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist im Übrigen Folge zu leisten. Kameras mit Zoomobjektiven und/oder Videofunktion sowie sonstige Aufzeichnungsgeräte jeglicher Art und Weise sind verboten.

Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis der Veranstalterin und/oder eines Künstlers*in gemacht werden, verboten. Die Veranstalterin ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

§ 10 HAFTUNG

Unsere Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht insbesondere grundsätzlich keine Haftung der Veranstalterin für beschädigte, gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruht. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten unsererseits beruht. Soweit wir wesentliche Vertragspflichten verletzen, haften wir nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wir haften auch für unsere gesetzlichen Vertreter*in und Erfüllungsgehilfen*innen.

Als Besucher*in stellst Du uns demgegenüber auf erstes Anfordern frei und erteilst unaufgefordert alle angefragten Informationen, wenn Du schuldhaft einen Schaden gegenüber einem Dritten (bspw. anderer Besucher*in, Künstler*in, Speaker*in, Personal) im Rahmen einer  Veranstaltung verursacht hast und dieser Dritte uns in Anspruch nimmt.

 

§ 11 NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE

Der Besucher*in erklärt sich mit dem Betreten einer Veranstaltung im Rahmen des Events unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während dieser Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung in allen Medien von uns und Dritten umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material ggf. Sponsorenakquise betrieben werden darf.

 

§ 12 SONSTIGES/ SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für das Textformerfordernis selbst. Es gilt Deutsches Recht. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Köln. Erfüllungsort ist ebenfalls Köln. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.